Brückenprüfunge

Die Brücken klassifizierter Straßen unterliegen in Deutschland einer 1983 eingeführten Prüfungsnorm, die die Häufigkeit der einfachen Prüfung und der Hauptprüfung (alle 6 Jahre) regelt.

Die Überwachung und Prüfung erstreckt sich auf die Standsicherheit, Funktionsfähigkeit und den baulichen Zustand der Brücken, soweit dies für die Sicherheit des Verkehrs und für die Lebensdauer der Bauwerke selbst erforderlich ist.

Dabei werden die Brücken mit brückeneigenen beweglichen Kontrollplattformen oder speziellen Brückenkontrollfahrzeugen auf Schäden hin untersucht.


Beispiel

Die Kurt-Schuhmacher-Brücke zwischen Mannheim und Ludwigshafen hat einen eigenen Kontrollwagen, der am Pylon geparkt ist.

Für den Einsatz unter der Stromöffnung ist er mit den erforderlichen Schifffahrtszeichen versehen.