Gründung

Die Gründung überträgt die gesamten Lasten der Brücke in den Baugrund.

Die Gründung gehört zum Unterbau der Brücke und umfaßt die Fundamente für die Widerlager und Pfeiler.


Bauformen

Tiefgründung

Bei der Tiefgründung liegt die tragfähige Gründungsschicht weit unterhalb der Bauwerkssohle. Die Lastübertragung erfolgt in der Regel durch Pfähle in die Tiefe des Baugrunds.


Flachgründung

Bei der Flachgründung werden die Lasten direkt unter dem Bauwerk durch eine Flächengründung mit geringer Gründungstiefe (Einbindetiefe) auf den tragfähigen Baugrund abgetragen.

Die Flachgründung ist ein Einzelfundament, ein Fundamentstreifen oder eine Fundamentplatte.


Schwimmende Gründung

Eine schwimmende Gründung ist erforderlich, wenn ein anderer tragfähiger Baugrund mit wirtschaftlich vertetbaren Mitteln nicht hergestellt werden kann. Das Grundbauwerk ist ein Hohlkasten mit einem entsprechend hohen Volumen.